Bewertungsportal für expertengeprüfte Nahrungsergänzungsmittel
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Was wir tun...

supplemento.de ist europaweit die erste und einzige Plattform, die Nahrungsergänzungsmittel unabhängig und wissenschaftlich fundiert Qualitätsbewertungen und Preis- Leistungsvergleichen unterzieht. Wir bewerten Produkte in einem selbstentwickelten 8 Stufenmodel mit über 60 Kriterien nach wissenschaftlichen Standards und stufen diese nach qualitäts-, wirkungs- und gesundheitsrelevanten Eigenschaften ein.

Unser Team besteht aus erfahrenen Ernährungsberatern, Mikronährstoffexperten und Biochemikern, die auf Basis der wissenschaftlichen Fachliteratur und der aktuellen Studienlage die Inhaltsstoffe von Produkten bewertet.

In der EU sind unzählig viele Mikronährstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln zugelassen. Sofern du kein Experte bist, ist es nahezu unmöglich qualitativ hochwertige Produkte von minderwertigen und wirkungslosen zu unterscheiden. Der supplemento-Experten-Check löst dieses Problem für dich! Du findest bei uns mit nur einem Klick schnell und einfach die beste Qualität und beste Wirksamkeit!
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Lexikon der Fachbegriffe

Du musst nicht jeden Fachbegriff kennen! Hier erklären wir Dir die Fachbegriffe einfach und verständlich.






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First-Pass-Effekt

Der First-Pass-Effekt beschreibt den Prozess, bei dem ein Wirkstoff nach der Aufnahme im Darm zunächst über die Pfortader zur Leber gelangt, wo er teilweise abgebaut oder inaktiviert wird, bevor er in den restlichen Blutkreislauf gelangt. Dadurch verringert sich die Menge des Wirkstoffs, die tatsächlich im Körper wirksam wird. Dieser Effekt betrifft vor allem oral eingenommene Medikamente und Wirkstoffe

Fruchtsaftkonzentrate

Der direkt gepresste Fruchtsaft wird bei 80-85° Celsius erhitzt, damit das Wasser verdampft und konzentriertes Fruchtsaftpulver übrig bleibt. Auch Bakterien werden so abgetötet. Um Aromen und Vitamine nicht zu verlieren, wird das verdampfte Wasser destilliert und später dem Konzentrat wieder hinzugefügt.
Ein Fruchtsaft muss immer 100% Fruchtgehalt enthalten, so ist es gemäß Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung der Europäischen Union (FrSaftErfrischGetrV) vorgeschrieben.
Gemäß dem Verband der deutschen Fruchtsaftindustrie darf weder Fruchtsaft noch Fruchtsaftkonzentrat Zuckerzusatz enthalten.
Durch die Herstellung von Fruchtsaftkonzentraten werden durch die auf 1/6 reduzierte Menge Lager- und Transportkosten eingespart.
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