Ohne den Zusatz von Zucker. Zuckeraustauschstoffe gelten als zuckerfreie Produkte.
Die Deklarationen für Lebensmittel sind in der Europäischen Union durch die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (Health Claims) geregelt.
Diese Regelung erlaubt es, Produkte als "zuckerfrei" zu deklarieren, wenn sie keine zusätzlichen Mono- oder Disaccharide wie Glukose, Fruktose und Saccharose enthalten