Definition von "zuckerfrei": Die Bezeichnung "zuckerfrei" bezieht sich speziell auf Mono- und Disaccharide wie Glukose, Fruktose und Saccharose.
Zuckeraustauschstoffe wie Maltit gelten per Richtlinien nicht als Zucker im engeren Sinne, sondern als Zuckeralkohole.
Rechtliche Regelungen: Die Deklarationen für Lebensmittel sind in der Europäischen Union durch die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (Health Claims) geregelt.
Diese Regelung erlaubt es, Produkte als "zuckerfrei" zu deklarieren, wenn sie keine zusätzlichen Mono- oder Disaccharide enthalten.
Die Bezeichnung "zuckerfrei" zielt speziell auf Mono- und Disaccharide ab und nicht auf Zuckeraustauschstoffe wie z.B. Maltit. Dies ermöglicht es Herstellern, Produkte mit Maltit als "zuckerfrei" zu kennzeichnen, solange keine zusätzlichen Zucker enthalten sind.
Produkte die Zuckeraustauschstoffe enthalten, enthalten deutlich weniger Kalorien und haben nur mäßigen Einfluß auf den Blutzuckerspiegel und auf die Bildung von Karies.